Öffentliche Aufträge Schweiz Zuschlag
Zuschlag erteilt

Strassenmarkierungen 2026 – 2030

Projektnummer
19152
Publiziert am
Verfahren
Offenes Verfahren
3Lose
2Unternehmen
Lose3
LosBezeichnungZuschlag anBetrag
1Baustellenmarkierungen und Schlussmarkierungen im Rahmen von Strassen- und Hochbauprojekten19152-02 · 3 eingegangene AngeboteKarl Morf AG1’175’367.05
2Unterhaltsmarkierungen und Kleinaufträge19152-03 · 3 eingegangene AngeboteSignal AG951’465.65
3Spezialaufträge (FGSO, Hinweis auf Kinder, taktile Leitlinien, Projekte im Zusammenhang mit Veloinfrastrukturen etc.)19152-04 · 3 eingegangene AngeboteKarl Morf AG820’315.20

Begründung des Auftraggebers

Gemäss Beschluss des Stadtrats von Zürich Nr. 3736/2025.

Beschreibung

Los 1

Baustellenmarkierungen:
Bei dieser Leistung handelt es sich um temporäre Markierungen, welche im Baustellenbereich und bei Umleitungen angebracht und in Spritzplastik oder mit Folien ausgeführt werden.

Schlussmarkierungen:
Sie werden im Anschluss an den Deckbelagseinbau aufgetragen und sind permanenter Art. Schlussmarkierungen können strukturiert oder aufgelegt ausgeführt werden.

Los 2

Diese Leistungen dienen der Erneuerung von abgenutzten permanenten Markierungen oder es werden bestehende Markierungen örtlich mit geringem Aufwand angepasst. Kleinere Markierungsarbeiten sind «Hinweis auf Kinder», «Hinweis auf Strassenbahn», Änderungen an Blauen Zonen, etc.

Los 3

Hierbei handelt es sich um Markierungen von neuen Veloinfrastrukturen (Radstreifen) und «breiten Bändern» sowie anderen Farbgestaltungen von Strassenoberflächen gemäss FGSO. Weiter werden auch DAV-interne Markierungsprojekte (ohne bauliche Massnahmen) dieser Markierungsart zugeordnet (Roteinfärbungen von Radstreifen, Wartebereich für Velofahrende, Radstreifen im Gegenverkehr etc.).

Amtliche Publikation: Projekt 19152 auf simap.ch ansehen – massgebend ist ausschliesslich die dortige Veröffentlichung.
Angaben
AuftraggeberSID - Dienstabteilung Verkehr (DAV)
KantonZürich
AuftragsartBauauftrag
CPV45233221
Strassenmarkierungsarbeiten
Staatsvertrags­bereichJa