Hinterhörnlistrasse, Steg im Tösstal
- Publikation
- 26542-02
- Publiziert
- 2026-03-06
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Begründung des Auftraggebers
vorteilhafteste Angebot; beste Erfüllung der Zuschlagskriterien
Beschreibung
Bauvorhaben: Die Gemeinde Fischenthal sieht vor, die sanierungsbedürfte Hinterhörnlistrasse zu sanieren. Die Wasserversorgung der Gemeinde Fischenthal plant auf einer Länge von ca. 550 m die Ersterschliessung des Gebiet Hinterhörnli mit einer Kunststoffleitung PE ø 75 mm. Die EKZ sieh vor, im gleichen Perimeter wie die Wasserversorgung einen Rohrblock parallel zur Wasserleitung zu verlegen. Es ist geplant den Belag jeweils etappenweise (Einbauetappen Werkleitungen wird anhand Verkehrskonzept in Absprache mit der Bauleitung definiert) vollflächig zu entfernen und im Anschluss an den Werkleitungsbau die Strasse vollflächig inkl. Stabilisation der Fundationsschicht zu sanieren. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist das Verteilen der Wasserleitung (vorgeschweisste PE-Leitung; Längen gemäss Etappen) ab Rohrlager und Absenken in den Graben im Leistungsumfang des Tiefbauunternehmer ausgeschrieben. Umfang der Sanierungsarbeiten Hinterhörnlistrasse Strassenbau Fläche Planie 6300 m2 Belagsersatz Strasse AC TDS 16 N 70 mm Randabschlüsse keine Strassenentwässerung Strassenablauf: 5 Stk. Einlaufschächte: 2 Stk. Anpassung Gussroste: 34 Stk. Lokale Sanierung 120 m Wasserleitung Wasser-Erschliessungsleitung PE 75 mm = ca. 550 m Schieber DN 65 = 2 Stk. Be- und Entlüftung = 1 Stk. EW EKZ-Kabelblock = ca. 560 m Verkehrsregime Bei der Hinterhörnlistrasse handelt es sich um eine Sackgasse. Im Projektperimeter ist die Zufahrt zu sechs Liegenschaften von den Bauarbeiten betroffen. Den Anwohnern wird während der Bauzeit möglichst jederzeit Zutritt zu ihren Grundstücken gewährt. Die Zu- u
| Auftraggeber | Gemeinde Fischenthal - Tiefbau und Werke (Hetzer, Jäckli und Partner AG) |
|---|---|
| Ort | Steg im Tösstal |
| Kanton | Zürich |
| Auftragsart | Bauauftrag |
| CPV | 45231300 Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen |
| Staatsvertrag | Nein |