Koordinationsstelle Aargauer Laienkultur 2025-2028
- Publikation
- 6477-02
- Publiziert
- 2024-12-21
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Begründung des Auftraggebers
Beste Punktzahl gemäss Zuschlagskriterien (Kap. 4.2 Pflichtenheft).
Beschreibung
Im Rahmen des Kantonalen Kulturkonzepts 2023–2028 formulierte die Abteilung Kultur des Departements Bildung, Kultur und Sport (BKS) das Ziel 2 "Kulturelle Teilhabe stärken" mit den Massnahmen e) und f) zur Stärkung der Kulturakteurinnen und -akteure im Laienbereich. Die Verbände, Vereine, Akteurinnen und Akteure im Laienbereich sind in weiten Teilen der Bevölkerung verankert. Sie erfüllen eine zentrale gesellschaftliche Funktion für alle Bevölkerungsschichten und Altersklassen. Allerdings ist der Laienkulturbereich mit verschiedenen Herausforderungen in Bezug auf Mitgliederschwund, Nachwuchsgewinnung, Vorstandsarbeit, Angebotskonkurrenz, verändertes Freizeit- und Konsumverhalten, Digitalisierung und digitale Transformation konfrontiert. Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Vereinen sowie Verbänden wurde ein Konzept zur Stärkung der Laienkultur erarbeitet. Die darin formulierten Massnahmen sollen dazu beitragen, die strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Laienkulturbereich zu unterstützen und somit die kulturelle Vielfalt des Kantons längerfristig zu sichern. Vorgesehen sind unter anderem diverse Massnahmen in den Bereichen Beratung, Dienstleistungen sowie Weiterbildung und Netzwerk. Zentral ist dabei der Aufbau einer Koordinationsstelle, welche für die Verbände und Vereine Netzwerkaufgaben übernimmt und die Umsetzung der Massnahmen realisiert. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Aufbau und Betrieb der besagten Koordinationsstelle für die Aargauer Laienkultur für den Zeitraum von anfangs Februar 2025 bis 31. Dezember 2028.
| Auftraggeber | Kanton Aargau, Departement Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Kultur |
|---|---|
| Kanton | Aargau |
| Auftragsart | Dienstleistungsauftrag |
| CPV | 75124000 Administrative Dienste in den Bereichen Freizeit, Kultur und Religion |
| Staatsvertrag | Nein |