Sanierung Wasserkraft Generalplanerleistungen
- Publikation
- 16337-02
- Publiziert
- 2025-07-30
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Begründung des Auftraggebers
Beste Übereinstimmung der Zuschlagskriterien und vorteilhaftestes Angebot im Sinne von Art. 41 IVöB
Beschreibung
Die ebs Energie AG (nachfolgend ebs) ist ein regionaler Energiedienstleister für die Region Innerschwyz. ebs vernetzt seine Kundinnen und Kunden mit einheimischem Strom, mit Erd- und Biogas sowie mit Internet, TV und Telefonie. Das Elektrizitätswerk des Bezirks Schwyz (heute ebs Energie AG) wurde 1952 mit dem Zweck gegründet, die Wasserkraft der Muota zum Wohle der Bezirksbürgerinnen und -bürger zu nutzen. Das gilt auch noch für heute. Geplanter Leistungsumfang der Ausschreibung Inhaber von Wasserkraftwerken sind gesetzlich verpflichtet, wesentliche Beeinträchtigungen der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt sowie ihrer Lebensräume im Hinblick auf Schwall-Sunk, Fischgängigkeit und Geschiebehaushalt zu beheben. Die nachfolgenden Sanierungsmassnahmen sind nicht Teil eines laufenden Konzessionsverfahrens, sondern wurden separat durch das Amt für Gewässer des Kantons Schwyz Ende Dezember 2024 verfügt. Schwall-Sunk Die drei Standorte mit den 4 Kraftwerken Wernisberg, Hinterthal (Muota und Hüribach) und Bisisthal verursachen im Betrieb mehrmals täglich eine künstliche Abflussschwankung in der Muota. Diese Schwankungen und insbesondere das Trockenfallen gewisser Gewässerbereiche in kurzer Zeit verursachen eine wesentliche Beeinträchtigung. Dementsprechend sind die vier Kraftwerke sanierungspflichtig. Das Ziel der Sanierungsmassnahmen ist die Dämpfung der künstlichen Schwankungen. Aus dem Variantenstudium resultierten folgende Bestvarianten, welche der ebs verfügt wurden: Kraftwerk Wernisberg: Umbau zu Laufwasserkraftwerk Kraftwerk Muota und Hüribach: Rückhaltebecken Kraftwerk Bi
| Auftraggeber | ebs Energie AG |
|---|---|
| Ort | Muotathal |
| Kanton | Schwyz |
| Auftragsart | Dienstleistungsauftrag |
| CPV | 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
| Staatsvertrag | Ja |