Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.16 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
Die Kantonsstrasse Nr. 240, zwischen den Ortschaften Thörigen und Bleienbach, ist schadhaft und muss saniert werden. Die bestehende Fahrbahnbreite ist schmal und genügt den Standards nicht. Zudem müssen Massnahmen für den Langsamverkehr umgesetzt werden. Parallel zur Kantonsstrasse ist ein neuer Radweg geplant. In Bleienbach wird die bestehende Bushaltestelle durch eine behiG konforme Haltekante ersetzt. Die Verkehrssicherheit beim Abzweiger Flugplatz soll verbessert und eine neue Bushaltestelle geschaffen werden. Bei den beiden Dorfeingängen sind Mittelinseln vorgesehen. Nun soll das Bauprojekt ausgearbeitet und im Strassenplanverfahren genehmigt werden. Anschliessend erfolgt die Umsetzung des Projekts.
| Auftraggeber | Tiefbauamt des Kantons Bern |
|---|---|
| Ort | Thörigen /Bleienbach |
| Kanton | Bern |
| Auftragsart | Dienstleistungsauftrag |
| CPV | 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
| Staatsvertrag | Ja |