Durchführung von Parkplatzkontrollen an 32 Standorten der kantonalen Verwaltung des Kantons Aargau
- Publikation
- 37008-02
- Publiziert
- 2026-07-29
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Begründung des Auftraggebers
Nach der Bewertung der eingegangenen und gültigen Angebote anhand der bekanntgegebenen Zuschlagskriterien erhielt das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Zuschlagskriterien und Gewichtung (max. 1'000 Punkte): Preis: 600 Punkte Qualität: 250 Punkte Referenzen: 150 Punkte Das bestplatzierte Angebot erreichte insgesamt 1'000 Punkte (Preis: 600; Qualität: 250; Referenzen: 150). Den Zuschlag erhält die Securitas AG. Das Angebot erzielte die höchste Gesamtpunktzahl und war zugleich das preislich günstigste Angebot.
Beschreibung
Aktuell werden die Parkplatzkontrollen an 32 Standorten und Kassenleerung an zwei Standorten durch einen externen Dienstleister sichergestellt. Aufgrund des auslaufenden Vertrags per Ende September 2026 werden die Leistungen neu ausgeschrieben. Die Durchführung der Parkplatzkontrollen an kantonalen Standorten mit mehr als 8 Parkplätzen durch den externen Dienstleister hat sich bewährt und soll weitergeführt werden. Das Mandat wird neu ausgeschrieben und für eine Dauer von vier Jahren vergeben. Die Parkplatzbewirtschaftung für den Kanton Aargau wurde per 01. April 2016 eingeführt. Bis zum Oktober 2023 waren die Organisationseinheiten (Departemente) für die Parkplatznutzung und -bewirtschaftung in Form der Parkplatzkontrollen eigenständig verantwortlich. Aufgrund der schwierigen Kontrollsituation an den jeweiligen Standorten und einer gewünschten professionellen Effizienzsteigerung im administrativen Bereich (Umtriebsentschädigungen, Inkasso etc.) wurde beschlossen, die Parkraumbewirtschaftung in Form von Parkplatzkontrollen durch ein externes Unternehmen sicherzustellen. Das Mandat wurde erfolgreich eingeführt und wird nun für weitere vier Jahre neu vergeben.
| Auftraggeber | Immobilien Aargau |
|---|---|
| Kanton | Aargau |
| Auftragsart | Dienstleistungsauftrag |
| CPV | 98351000 Verwaltung von Parkplätzen/-häusern |
| Staatsvertrag | Nein |