Öffentliche Aufträge Schweiz Zuschlag
Zuschlag erteilt

Erhebung, Verwaltung und Verwendung der vorgezogenen Entsorgungsgebühr auf Getränkeverpackungen aus Glas 2026-2030

Publikationsnummer
11288-02
Publiziert am
Verfahren
Offenes Verfahren
10’692’874 CHFZuschlagsbetragrund 10,7 Mio. CHF
1eingegangenes Angebot
Zuschlag an
ATAG Wirtschaftsorganisationen AG
2 Zuschläge in diesem Register
Preis ohne MWST CHF 9’891’650.00 (Grundauftrag, exkl. Einarbeitung CHF 9'830'250.00 / Option CHF 61'400.00)

Begründung des Auftraggebers

Vorteilhaftestes Angebot gemäss Evaluation der Eignungs- und Zuschlagskriterien (Preis / Leistung, etc.). Es ging nur ein Angebot ein.

Beschreibung

Gebrauchte Getränkeverpackungen aus Glas sind Siedlungsabfälle, die zur Verwertung besonders geeignet sind. Die Kantone haben dafür zu sorgen, dass sie soweit wie möglich getrennt gesammelt und verwertet werden (Art. 13 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen vom 4. Dezem-ber 2015, VVEA; SR 814.600).

Die Entsorgung der Siedlungsabfälle muss verursachergerecht finanziert werden. Der Bundesrat hat die Finanzierung der Entsorgung von Getränkeverpackungen aus Glas mittels einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) in der Verordnung vom 5. Juli 2000 über Getränkeverpackungen (VGV; SR 814.621) geregelt. Seit dem 1. Januar 2002 wird in der Schweiz bei Herstellern und Importeuren von Getränkeverpackungen aus Glas eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) erhoben. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beauftragt eine private Organisation, die VEG-Gebühren bei den Herstellern und Importeuren zu erheben und den Berechtigten auszuschütten (Art. 32abis des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983, USG; SR 814.01). Das BAFU schliesst mit der privaten Organisation jeweils für längstens fünf Jahre einen Vertrag ab (Art. 15 Abs. 2 VGV). Diese Organisation darf keine wirtschaftlichen Interessen im Zusammenhang mit der Herstellung, der Ein- oder Ausfuhr, der Abgabe oder der Entsorgung von Getränkeverpackungen wahrnehmen (Art. 15 Abs. 1 VGV).

Die künftige Mandatsträgerin wird im Zeitraum 2026 bis 2030 die VEG erheben, verwalten und verwenden. Das BAFU stellt ihr dafür die notwendige IT-Lösung zur Verfügung. Die Mandatsträgerin führt gezielte Informations- und Sensibilisierungstätigkeit für verschiedene Interessensgruppen durch. Sie wird unter dem Markennamen „VetroSwiss“ tätig. Der Name „VetroSwiss“ ist im Eigentum des Bundes.

Amtliche Publikation: Projekt 11288 auf simap.ch ansehen – massgebend ist ausschliesslich die dortige Veröffentlichung.
Angaben
AuftraggeberBundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Abfall und Rohstoffe
OrtBern
KantonBern
AuftragsartDienstleistungsauftrag
CPV90500000
Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Staatsvertrags­bereichJa