Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.45 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
Die Ortsdurchfahrt Hermiswil in der Gemeinde Seeberg ist Teil der Kantonsstrasse Nr. 240 Burgdorf - Langenthal. Mit dem Projekt sollen die bestehenden Defizite behoben werden, insbesondere die Verkehrssicherheit längs für zu Fuss Gehende. Das Projekt beginnt beim Einmünder Goldisberg auf Höhe der Liegenschaft Hauptstrasse 80 und endet auf der Höhe Liegenschaft Hauptstrasse 96. Der Abschnitt beträgt ca. 540 m. Vom Ortseingang Hermiswil bis zum Einmünder Gässli ist auf einer Länge von 240 m der Neubau eines 2.0 m breiten Gehwegs geplant. Weiter wird ein 2.0 m breiter Gehweg ca. 80 m entlang der Kantonsstrasse Nr. 1430 bis zum Einmünder Schulhausweg geplant. Im nördlichen Teil wird ab dem Einmünder Gässli bis Projektende ein 1.0 m breiter Mini-Gehweg vorgesehen, bis zum Restaurant Rössli wird dieser asphaltiert, ausserhalb in Richtung Langenthal in Mergel ausgeführt. Gleichzeitig werden die notwendigen Substanzerhaltungsmassnahmen am Strassenkörper ausgeführt. Die Fundation wird, wo nötig lokal ersetzt, die Fahrbahn wird durchgehend auf 6.30 m vereinheitlicht und die Versteinung ersetzt. Die Trag- und Deckschicht wird im gesamten Projektperimeter erneuert. Zwischen dem Einmünder Althausweg und der Liegenschaft Hauptstrasse 96 ist zur Sicherstellung der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit eine Mittelinsel vorgesehen. Die beiden bestehenden Bushaltestellen werden nach den Anforderungen des BehiG ausgebaut.
| Contracting authority | Tiefbauamt des Kantons Bern |
|---|---|
| Place | Hermiswil (Gmd Seeberg) |
| Canton | Bern |
| Contract type | Works contract |
| CPV | 45000000 Bauarbeiten |
| International treaty | No |