Machbarkeitsstudie "Schiesswesen NW 2027+"
- Publication
- 25744-02
- Publié le
- 2025-12-20
- Procédure
- Procédure ouverte
Motifs de l'adjudication
Qualitative Beurteilung und Zuschlagsrelevanz Die Anbieterin verfügt über ein fachlich ausgewiesenes Projektteam mit klar benannten Schlüsselpersonen. Das Team hat sich geschlossen und strukturiert in der Präsentation vom 17.12.25 eingebracht. Mehrere Teammitglieder verfügen über ausgewiesene Kenntnisse im Jagd- und Sportschiesswesen. Die Anbieterin weist umfangreiche und einschlägige Referenzen im Bereich des Schiesswesens auf. Es wurden mehrere vergleichbare Projekte im Bereich Indoor- und Outdoor-Schiessanlagen sowie raumakustisch anspruchsvoller Anlagen erfolgreich evaluiert, geplant und realisiert, unter anderem die Projekte Widstud und Erlenholz sowie eine Raumschiessanlage für polizeiliche Zwecke. Die Referenzen der Anbieterin, der Schlüsselperson sowie der beigezogenen Subplaner entsprechen in Umfang, Komplexität und Aufgabenstellung den ausgeschriebenen Leistungen für die Machbarkeitsstudie im Bereich Schiesswesen. Der verantwortliche Architekt weist eine sehr hohe Erfahrung im Bereich von Machbarkeitsstudien auf und hat bereits über zwanzig entsprechende Studien bearbeitet. Die eingereichte Auftragsanalyse ist nachvollziehbar, vollständig und sorgfältig ausgearbeitet. Chancen und Risiken wurden systematisch identifiziert und angemessen beschrieben. Das vorgeschlagene modulare Vorgehen wird als zweckmässig beurteilt, da es eine schrittweise Eingrenzung der Fragestellungen ermöglicht und einen zielgerichteten Einsatz der verfügbaren finanziellen Mittel unterstützt
Description
Der Vertragsgegenstand, die Auftragsbeschreibung sowie der Zeitplan können der Beilage 3, "Entwurf-Planervertrag", Ziffer 1, entnommen werden. Nachstehend eine Zusammenfassung. Ende 2027 müssen sämtliche Schiessanlagen den Anforderungen der Lärmschutzverordnung entsprechen. In der Folge haben die elf Gemeinden des Kantons Nidwalden im September 2023 beschlossen, den Kanton um Unterstützung bei der Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung zu ersuchen. In einer ersten Projektphase wurden das Vorgehen geplant, in der zweiten wurden Daten gesammelt, Anlagen sowie Varianten geprüft und Empfehlungen zu Handen der Behörden im Projektbericht Phase 2 (Beilage zur Ausschreibung) festgehalten. Nun soll die Machbarkeit der vorgeschlagenen vier Varianten überprüft werden. Für die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie wird mit dieser Ausschreibung ein Planungsteam beschafft. Die minimale Teamzusammensetzung beinhaltet die Leistungen Architektur, Bauingenieur und Bauphysiker. Im Projektbericht Phase II, Schiesswesen NW 2027+ (Beilage 4) wurden vier Varianten, welche sechs Schiessanlagen einbeziehen, als beste Varianten detektiert. Die Machbarkeitsstudie Phase III des Projekts „Schiesswesen NW 2027+“ soll die technische und wirtschaftliche Machbarkeit dieser vier Varianten umfassend prüfen und eine Entscheidungsgrundlage für die weitere Projektentwicklung sicherstellen. Analyse und Bewertung der technischen Umsetzbarkeit der vier Varianten. • Analyse und Bewertung der techn. Umsetzbarkeit der vier Varianten (6 Anlagen) aus der Phase II. • Aufzeigen von Lösungen in Varianten gemäss vorgegebene
| Adjudicateur | Justiz- und Sicherheitsdirektion, vertreten durch das Amt für Militär und Zivilschutz |
|---|---|
| Canton | Nidwald |
| Type de marché | Marché de services |
| CPV | 71000000 Services d'architecture, services de construction, services d'ingénierie et services d'inspection |
| Soumis aux accords internationaux | Non |