Marchés publics suisses Adjudication
Marché adjugé

Vermessungsdienstleistungen

Publication
1016-02
Publié le
2024-11-25
Procédure
Procédure ouverte
220’500Total CHF
9offres reçues
ZHCanton
Adjudication2 adjudicataires
Osterwalder, Lehmann - Ingenieure und Geometer AG
W+H AG
2 adjudications dans le registre

Motifs de l'adjudication

Die zwei Rahmenverträge sollen den beiden bestplatzierten Anbietern vergeben werden. Die beiden Anbieter Osterwalder, Lehmann - Ingenieure und Geometer AG sowie W+H AG sind gleichzeitig auch die preisgünstigsten Anbieter. Der erstplatzierte Anbieter Osterwalder, Lehmann - Ingenieure und Geometer AG wurde über alle Zuschlagskriterien durchwegs gut bewertet und bietet den günstigsten Preis. Der zweitplatzierte Anbieter W+H AG wurde insbesondere beim zweiten Zuschlagskriterium "Qualifikation Personal" am besten bewertet. Zum drittplatzierten Anbieter besteht in der Gesamtbewertung bereits ein deutlicher Abstand, insofern ist das Endresultat eindeutig.

Description

Beschaffungsgegenstand dieser Ausschreibung sind Vermessungsdienstleistungen für Feldaufnahmen und Gleisabsteckungen auf dem Liniennetz der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ). Die Vergabestelle vergibt mit diesem Auftrag zwei Rahmenverträge. Die beiden Zuschlagsempfänger werden damit zu Standardlieferanten der VBZ für Vermessungsdienstleistungen in den kommenden Jahren. Das Gesamtvolumen wird während der Vertragsdauer, so gut als möglich, zu je ca. 50 % auf die beiden Rahmenvertragspartner aufgeteilt. Sollte einer der beiden Zuschlagsempfänger bei einem Projekt nicht in der Lage sein, die benötigten Ressourcen zur Verfügung zu stellen, wird die Vergabestelle auf den anderen Zuschlagsempfänger zurückgreifen.

Publication officielle : Voir le projet 1016 sur simap.ch — seule la publication qui y figure fait foi.
Détails
AdjudicateurDIB - Verkehrsbetriebe (VBZ)
LieuZürich
CantonZurich
Type de marchéMarché de services
CPV71000000
Services d'architecture, services de construction, services d'ingénierie et services d'inspection
Soumis aux accords internationauxNon