Der Zuschlag wird demjenigen Anbieter erteilt, der gemäss Art. 41 IVöB nach den festgelegten Zuschlagskriterien (Preis 20%, Plattformanforderungen 20%, Kernserviceanforderungen 20%, Leistungsfähigkeit 15%, Anbieterpräsentation 20% und Abweichungen AGB DVS und Vertragsvorlagen 5%) das vorteilhafteste Angebot eingereicht hat (Art. 40 Abs. 1 IVöB).
Künstliche Intelligenz (KI) hat in den letzten Jahren einen rasanten Aufschwung erlebt und eröffnet auch für die öffentliche Verwaltung auf kommunaler Ebene neue Möglichkeiten: Prozesse können nicht nur effizienter gestaltet, sondern teils grundlegend neu gedacht, Leistungen nutzendenzentrierter konzipiert und interne Arbeitsabläufe gezielt unterstützt werden. Mit dem Projekt «Nutzung und Skalierung KI-Basisdienste» erfolgt die Beschaffung eines Rahmenvertrags für eine KI-Plattform für Zürcher Gemeinden/Städte, welche ein Basisportfolio von KI-Anwendungen zur Unterstützung der verwaltungsinternen Arbeit bereitstellt. Mit der gemeinsamen Beschaffung einer KI-Plattform sollen vorhandene Synergien im egovpartner Netzwerk konsequent genutzt, Mehrfachentwicklungen vermieden und der Zu-gang zu KI-Technologie auch für kleinere und mittelgrosse Gemeinden ermöglicht werden. Damit können Ressourcen gebündelt und Erfahrungen ausgetauscht werden. Zudem können die aufwendigen (datenschutz-) rechtlichen und IT-Sicherheitsabklärungen zentral vorgenommen werden.
| Adjudicateur | Staatskanzlei |
|---|---|
| Lieu | Zürich |
| Canton | Zürich |
| Type de marché | Marché de services |
| CPV | 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
| Accord international | Oui |