BehiG-Umbau Haltestelle Bremgarten Isenlauf
- Pubblicazione
- 26792-02
- Pubblicato
- 2026-05-05
- Procedura
- Procedura aperta
Descrizione
Der bestehende Perron ist 70 m lang und soll auf rund 115 m verlängert werden. Von 70 m sind 40 m auf Niveau P35 (0.35 m über SOK) ausgebildet. Die restlichen 30 m sind noch auf P35 zu erhöhen. Die Perronoberfläche besteht derzeit aus Verbundsteinen und wird durch einen Asphaltbelag ersetzt. Unterhalb des abzubrechenden Wartehäuschens befindet sich der Technikraum, in dem die ganze Elektrotechnik der betreffenden Haltestelle installiert ist. Die Betonkonstruktion des Technikraums wird saniert und neu abgedichtet. Anstelle des heutigen Wartehäuschens ist eine Begrünung des Technikraumdachs vorgesehen. Das abzubrechende Wartehäuschen wird durch einen Standard-Personenunterstand der Produktreihe «Alledo ZzB» der Firma Christen Metallbau AG ersetz. Dafür muss vor Ort ein neues Fundament erstellt werden. Lieferung und Montage des Unterstandes erfolgen bauseits. Vor Erstellung des Fundaments ist die bestehende Wasserleitung im Bereich der neuen Personenunterstandes zu verlegen. Rückseitig erhält der Perron über die gesamte Länge ein Stahlgeländer. Hierfür sind vorfabrizierte Fundamente im Abstand von 1.50 m zu verlegen. Zwischen Gleis und Perron befindet sich derzeit ein Kabelkanal Typ U 35.06. Ab dem Perronende in Richtung Bremgarten bei Km 7.480 wechselt die Kabelanlage auf einen T23 Kabelkanal. Dieser wird auf einer Länge von ca. 40 m in Richtung Bremgarten durch eine Rohranlage innerhalb des Perrons ersetzt. Die Erschliessung des Perrons erfolgt derzeit über eine Rampe ab der Badstrasse sowie über das angrenzende Areal der St. Josef-Stiftung. Im Anschluss der Rampe befindet s
| Committente | Aargau Verkehr AG (AVA) |
|---|---|
| Luogo | Bremgarten |
| Cantone | Argovia |
| Tipo di appalto | Appalto di lavori |
| CPV | 45230000 Lavori di costruzione di condutture, linee di comunicazione e linee elettriche, autostrade, strade, campi di aviazione e ferrovie; lavori di livellamento |
| Soggetto ai trattati internazionali | No |