Mit Verfügung vom 03. April 2025 wurde der Pfister Ladenbau AG der Zuschlag erteilt. Nach Art. 44, lit.d der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen kann die Vergabestelle die Vergabe abbrechen, da sich der Unternehmer in einem Konkursverfahren befindet. Nach Art. 41 der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, SRL Nr. 733b) erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Der an Pfister Ladenbau AG erteilte Zuschlag ist daher zu widerrufen und der Zuschlag ist neu der Röthlisberger AG zu erteilen.
BKP 358.02 Hotellerieoffice - Küchen
| Committente | Confirm AG |
|---|---|
| Luogo | Luzern |
| Cantone | Luzern |
| Tipo di appalto | Appalto di lavori |
| CPV | 45421151 Installation von Einbauküchen |
| Trattato internazionale | Sì |