Auf der Grundlage von Art. 16/17 des Betriebsreglement schreibt die Flughafen Zürich AG (FZAG) als Betreiberin des Flughafens Zürich die Taxibewirtschaftung am Flughafen Zürich (Airport Taxi) – d.h. die Zulassung zur Nutzung der Taxistandplätze für die Aufnahme von nicht im Voraus angemeldeten Fahrgästen aus. Bei dieser Ausschreibung handelt es sich aber nicht um eine Beschaffung gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB), weshalb die entsprechenden Bestimmungen nicht zur Anwendung gelangen. Im Rahmen der Offertstellung können Angebote zur Wahrnehmung der Taxibewirtschaftung eingereicht werden. Für die Bewirtschaftung der vorgesehenen Taxistandplätze am Flughafenkopf (Ankunft 1 und 2) bzw. zur Erfüllung des Auftrags soll der Einsatz von 100 bis 120 Taxis, die den nachstehenden Qualitätsanforderungen entsprechen, nachgewiesen werden. Sollte die nachzuweisende Anzahl von Taxis durch mehr als ein Taxiunternehmen bereitgestellt werden, haben sich die Unternehmen für die Offerteingabe und den Vertragsabschluss zu einer Interessengemeinschaft (d.h. eine einfache Gesellschaft nach Art. 530 ff. Obligationenrecht) zusammenzuschliessen. Die Offerte ist als Gesamtangebot einzureichen. Die Organisation und Zusammenarbeit der Partner untereinander sind in der Eingabe darzustellen.
| Committente | Flughafen Zürich AG - Zentraler Einkauf |
|---|---|
| Luogo | Zürich-Flughafen |
| Cantone | Zürich |
| Tipo di appalto | Appalto di servizi |
| CPV | 60120000 Taxiverkehr |
| Trattato internazionale | Sì |