Handling Flughafengepäck
- Publikation
- 23028-03
- Publiziert
- 2026-02-09
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Begründung des Auftraggebers
Das Angebot der Zuschlagsempfängerin ist das gemäss den vorgängig definierten Kriterien insgesamt vorteilhafteste Angebot im Sinne von Art. 41 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) Insbesondere erzielte es die beste Bewertung bei dem Kriterium Preis.
Beschreibung
Die SBB beauftragt einen Dienstleister zur Erbringung von Logistikleistungen für die Gepäckabwicklung am Flughafen Zürich. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Entgegennahme von Gepäckstücken und Dienstpost an der Anlieferung Süd vom Strassentransporteur der SBB und Übergabe an das SBB Reisezentrum Flughafen Zürich. - Übernahme von Gepäckstücken von den Airlines und vom SBB Reisezentrum Flughafen Zürich sowie Übergabe an den Strassentransporteur zur anschliessenden schweizweiten Weiterverteilung. - Zollanmeldung der gelandeten Gepäckstücke; im Falle einer Beschauung: Überführung zur Zollhalle sowie Abholung von beschauten Gepäckstücken. Begriffserklärung Als Gepäck gelten persönliche Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf bestimmt sind oder im Zusammenhang mit einer Ferienreise oder einem Ausflug stehen. Achtsamer Umgang mit Gepäckstücken: Das Gepäck wird unverpackt und lose transportiert; Sorgfalt und Schutz der Gegenstände sind sicherzustellen. Saisonaler Mehrbedarf an Personal Zwischen Januar und März benötigt die SBB zusätzliche Personalressourcen für die Gepäcksortierung. Der Mitarbeitereinsatz erfolgt an definierten Tagen und zu definierten Zeiten im Raum Stadt Zürich.
| Auftraggeber | Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr |
|---|---|
| Kanton | Bern |
| Auftragsart | Dienstleistungsauftrag |
| CPV | 60200000 Schienentransport/-beförderung |
| Staatsvertrag | Ja |