Nach Art. 41 IVöB 2019 erhält das vorteilhafteste Angebot den Zuschlag. Das berücksichtigte Angebot erhielt 4.43 von maximal 5.00 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren bewerteten Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
Verlegung Bushaltekanten Bahnhofplatz Brienz Baumeisterarbeiten
| Auftraggeber | Tiefbauamt des Kantons Bern |
|---|---|
| Kanton | Bern |
| Auftragsart | Bauauftrag |
| CPV | 45000000 Bauarbeiten |
| Staatsvertrag | Nein |