Öffentliche Aufträge Schweiz Zuschlag
Zuschlag erteilt

Anpassung Perronanlage Bahnhof Neuenhof

Publikationsnummer
9554-02
Publiziert am
Verfahren
Offenes Verfahren
798’345.55 CHFZuschlagsbetrag
1eingegangenes Angebot
Zuschlag an
Rhomberg Sersa Rail AG
50 Zuschläge in diesem Register
Der Preis ist inkl. Regie.

Begründung des Auftraggebers

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin hat die ausgeschriebenen Kriterien erfüllt.
Beim Zuschlagskriterium 2 «Zweckmässige Baustellenorganisation» wurden die Erwartungen vollumfänglich erfüllt.

Beschreibung

Die beiden Perrons des Bahnhofs Neuenhof weisen im Bestand bereits heute eine Perronkante des Typs P55 auf. Infolge einer neuen Gleistrassierung der gleichzeitig zu realisierenden Fahrbahnerneuerung «Killwangen-Spreitenbach – Wettingen, Gleis 611, 711» sind die Perronkanten auf einer Gesamtlänge von rund 285m neu zu erstellen.
Im Zuge dieser Arbeiten werden zusätzlich die Elektrotrassen im erwähnten Abschnitt sowie die Perronentwässerung Seite Gl. 611 neu erstellt. Weitere Arbeiten an den bestehen Perronzugängen sowie den best. Unterführungen sind nicht vorgesehen.
In den übrigen Perronbereichen ist ein Deckbelagsersatz vorgesehen. Dort erfolgt auch eine Erneuerung der best. E-Trasse (neue Schachtdeckel/ -kränze), welche durch SBB-VU ausgeführt wird.

Das Projekt beinhaltet zusammengefasst folgende Projektelemente:
- Perronwinkel Gl. 611 und 711
- Perronarbeiten inkl. neuer Fundation, E-Trasse (inkl. Schächte) sowie Perronentwässerung mittels Rinne
- Anschluss Perronentwässerung, via neue Sammelleitung im Perron Gl. 611, an best. Kanalisation Gemeinde Neuenhof
- Anpassung Perronmöblierung
- Taktile Sicherheitslinie anbringen
- Einbau eines neuen Asphaltbelages

Amtliche Publikation: Projekt 9554 auf simap.ch ansehen – massgebend ist ausschliesslich die dortige Veröffentlichung.
Angaben
AuftraggeberSchweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur – Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte Region Ost
KantonZürich
AuftragsartBauauftrag
CPV45000000
Bauarbeiten
Staatsvertrags­bereichNein