Die Zuger Polizei muss die bestehende Verkehrsinstruktionsfahrzeugflotte innerhalb des Jahres 2025 ersetzen. Es sollen ganzjährig, rund um die Uhr und bei jedem Wetter einsetzbare Arbeitsfahrzeuge für die Verkehrsinstruktion sein, welche täglich an den Schulen im Kanton Zug unterwegs sind und einen hohen Wiedererkennungswert besitzen. Die Verkehrsinstruktionsfahrzeuge müssen rein elektrisch, erprobt und wenn immer möglich in ähnlicher der in diesem Pflichtenheft vorgeschlagenen Form bereits bei anderen Polizeikorps im Einsatz stehen. Das mitgeführte Ausrüstungs- und Einsatzmaterial soll zweckmässig und materialschonend untergebracht werden können.
| Contracting authority | Zuger Polizei |
|---|---|
| Place | Zug |
| Canton | Zug |
| Contract type | Supply contract |
| CPV | 34130000 Kraftfahrzeuge für den Gütertransport |
| International treaty | No |