Appalti pubblici svizzeri Aggiudicazione
Appalto aggiudicato

Tiefbauarbeiten 50 kV Leitung Oberhofen - Steffisburg, Ersatz Kabelengpass M184 - MS2 (Gurnigelweg)

Pubblicazione
25603-02
Pubblicato
2025-12-22
Procedura
Procedura su invito
282’179Totale CHF
3offerte ricevute
VSCantone
Aggiudicazione1 aggiudicatario
Frutiger AG
282’179 CHF · 49 aggiudicazioni nel registro

Motivazione dell'aggiudicazione

Die Firma Frutiger AG hat basierend auf der Bewertung der eingegangenen Angebote und der Beurteilung der Zuschlagskriterien für beide Variante A & B 425 von 500 möglichen Punkten erreicht. Dies entspricht der höchsten erreichten Punktezahl und stellt dementsprechend das vorteilhafteste Angebot dar. Die massgebenden Merkmale und Vorteile dieses Angebotes liegen insbesondere in der Bewertung der Zuschlagskriterien ZK1 Preis und ZK4 Bauprogramm.

Descrizione

Die BKW beabsichtigt Baumeisterarbeiten zu beschaffen. Der Kabelabschnitt zwischen dem Mast M184 und dem im Jahr 2024 neu erstellten Muffenschacht 2 (MS2) bildet aktuell einen Engpass der 50 kV-Leitung Oberhofen – Steffisburg. Bereits heute schon wird die Leitung an der Belastungsgrenze betrieben. Gemäss Zielnetzplanung verschärft sich die Situation zusehends. Die bestehenden Einleiter-HS-Kabel sind zwischen Bridenschacht bei M184 und MS2 in einem einzigen Rohr verlegt. Mit vorliegendem Projekt soll der Engpass behoben werden, indem das bestehende Kabelsystem (Querschnitt 150mm2 Cu) durch ein grösser dimensioniertes Kabelsystem (Querschnitt 240mm2 Cu) ersetzt wird. Die detaillierte Beschreibung kann dem Dokument Teil B01 (Besondere Bestimmungen) entnommen werden. Das Mengengerüst kann dem Dokument Teil C01 (Leistungsverzeichnis) entnommen werden.

Pubblicazione ufficiale: Vedi il progetto 25603 su simap.ch — fa fede esclusivamente quella pubblicazione.
Dettagli
CommittenteBKW Energie AG - Procurement Services
LuogoSteffisburg
CantoneVallese
Tipo di appaltoAppalto di lavori
CPV45221250
Lavori in sotterraneo, esclusi gallerie, pozzi e sottopassaggi
Soggetto ai trattati internazionaliNo