Öffentliche Aufträge Schweiz Zuschlag
Zuschlag erteilt

Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte 2024-2027

Projektnummer
20291
Publiziert am
Verfahren
Offenes Verfahren
4Lose
4Unternehmen
Lose4
LosBezeichnungZuschlag anBetrag
1Stärkung der Kapazitäten und Förderung der Menschenrechte in der Unternehmenspraxis: Allgemeine Aspekte anwendbar auf alle Schweizer Unternehmen20291-02 · 6 eingegangene Angebotefocusright GmbH278’217
2Stärkung der Kapazitäten und Förderung der Menschenrechte in der Unternehmenspraxis: Spezifische Themenbereiche und prioritäre Sektoren20291-03 · 5 eingegangene AngeboteB&SD Business and Social Development GmbH214’092.05
3Beschwerdemechanismen20291-04 · 5 eingegangene AngeboteKompetenzzentrum Menschenrechte der Universität Zürich113’278
4Multi-Stakeholder-Dialog20291-05 · 6 eingegangene AngeboteHELVETAS Swiss Intercooperation118’592.45

Begründung des Auftraggebers

Los 1

Der erfolgreiche Anbieter überzeugte insbesondere durch:
− anerkannte Fachkompetenz im Bereich der Sorgfaltspflicht im Bereich Menschenrechte und praktische Erfahrung in der Begleitung von Schweizer Unternehmen;
− ein pragmatisches Schulungs- und Sensibilisierungskonzept, das je nach Zielgruppe (Privatunternehmen, bundesnahe Unternehmen, Handelskammern, Hochschulen) angepasst werden kann;
− die bereichsübergreifende Einbeziehung von Themen im Zusammenhang mit den Rechten von Frauen, Kindern und schutzbedürftigen Gruppen;
− die Mobilisierung eines Netzwerks von Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft, das eine wirksame Umsetzung im Einklang mit internationalen Standards und den gesetzlichen Entwicklungen in der Schweiz und in Europa gewährleistet.

Los 2

Der erfolgreiche Anbieter überzeugte insbesondere durch:
− Branchenexpertise: Begleitung strategischer Sektoren (Finanzen, Energiewende) gemäß den Leitprinzipien der Vereinten Nationen.
− Modularer und praktischer Ansatz: Auf die Bedürfnisse der verschiedenen Zielgruppen zugeschnittene Schulungsformate und konkrete Integration der Sorgfaltspflicht in Schlüsselprozesse.
- Engagement verschiedener Akteure: Multi-Stakeholder-Dialog und Zusammenarbeit mit internationalen Partnern, NGOs und Fachorganisationen.
−Vielfältige Formate: Workshops, Online-Module, Peer Learning und Zugang zu bestehenden E-Learning-Angeboten.
− Ausrichtung an den Prioritäten des NAP: Energiewende, Rolle der Finanzakteure, öffentliches Beschaffungswesen und Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern.

Los 3

Für das Los 3 erhält die Firma Kompetenzzentrum Menschenrechte der Universität Zürich (KMZ) den Zuschlag, da:
−
Umfassende Expertise: Detaillierte Analyse gerichtlicher und aussergerichtlicher Beschwer-demechanismen, einschliesslich Zugänglichkeit und Hindernissen, gemäss UNGP;
−
nutzerzentrierter Ansatz: Einbezug der Perspektiven von Betroffenen und Fallstudien zur Be-wertung der Wirksamkeit;
−
Multistakeholder-Dialog: Einbindung von Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und weiteren An-spruchsgruppen zur Stärkung von Vertrauen und Glaubwürdigkeit;
−
praktische Begleitung: Entwicklung von Schulungen und Tools zur Implementierung wirksamer Beschwerdemechanismen;
−
Ausrichtung am NAP: Empfehlungen entsprechen internationalen Standards und fördern die Verbreitung bewährter Praktiken.

Los 4

Für das Los 4 erhält die Firma Helvetas den Zuschlag, da:
− Multipartite Expertise: Moderation von Foren und Roundtables mit Unternehmen, Zivilgesell-schaft, Wissenschaft und öffentlichem Sektor;
− strukturierter Ansatz: Vorbereitungsphasen, Nationales Forum 2026 und Arbeitsgruppen nach dem Forum zur Förderung von Vertrauen, Transparenz und Zusammenarbeit;
-praktische Wirkung: Interaktive, handlungsorientierte Veranstaltungen, Austausch bewährter Praktiken und gemeinsame Entwicklung konkreter Lösungen;
− Wissensvermittlung: Konsolidierung und Kommunikation der Ergebnisse über zugängliche, zielgruppengerechte Formate;
− Neutralität und Glaubwürdigkeit: Sicherer Raum für konstruktiven Dialog zwischen allen Akteuren.

Beschreibung

Los 1

Ziel: Sensibilisierung und Schulung von Schweizer Unternehmen zu allgemeinen Menschenrechtsfragen, um die Sorgfaltsprüfungsverfahren in ihre Geschäftstätigkeit zu integrieren.

Aktivitäten:
· (Massnahme 2) Förderung der UNO-Leitprinzipien im Rahmen der Schweizer Wirtschaftsförderung. Dabei sollen:
o die eidgenössischen und kantonalen Wirtschaftsförderungsstellen und Handelskammern für die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung sensibilisiert werden unter anderem durch Schulungen und Orientierungshilfen;
o und die an Handelsmissionen teilnehmenden Unternehmen durch den Erhalt von standardisierten Informationen über die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien, zur Wahrung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung im Rahmen ihrer internationalen Geschäftstätigkeiten angehalten werden.
· (Massnahme 3) Integration der Menschenrechte in die Unternehmensführung und das Risikomanagement. Dabei sollen:
o in Zusammenarbeit mit Rektoren der Schweizer Hochschulen, durch adressatengerechte Dokumentation und Präsentationen Studierende der Fachbereiche Management und Wirtschaft im Rahmen ihrer Ausbildung für die Bedeutung der Achtung der Menschenrechte sensibilisiert werden;
o der Privatsektor durch Informationsveranstaltungen zu gesetzlichen Verpflichtungen und internationalen Menschenrechtsnormenormen sensibilisiert werden;
o Branchendialoge, vor allem mit prioritären Branchen, zur Rechenschaftspflicht von Unternehmen gestärkt werden;
o und Informationen über die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung sowie über die Rolle von Unternehmensleitungen und Verwaltungsräten an den Privatsektor vermittelt werden.
· (Massnahme 6) Stärkere Berücksichtigung von Frauen und Kindern im Rahmen von Verfahren zur Sorgfaltsprüfung. Dabei soll:
o die Erwartungen der Bundesverwaltungen, dass bei der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung Frauen, Kinder und vulnerable Gruppen besonders berücksichtigt werden sollen, an die Unternehmen vermittelt und von diesen berücksichtigt werden.
· (Massnahme 9 verstärkt) Unternehmen mit Nähe zum Bund dazu ermutigen, Verfahren zur menschenrechtskonformen Geschäftstätigkeit einzuführen und eine Vorbildfunktion zu übernehmen. Dabei sollen:
o bundesnahe Unternehmen, die als Aktiengesellschaften organisiert sind, von der Bundesverwaltung unterstützt und mit deren Verwaltungsräten zusammengearbeitet werden, um die Menschenrechtsanforderungen zu erörtern und die Umsetzung der UNO-Leitprinzipien zu fördern.

Los 2

Ziel: Sensibilisierung und Schulung von Schweizer Unternehmen in den betroffenen Sektoren zu spezifischen und vorrangigen Menschenrechtsthemen, um ihre Fähigkeit zur Integration einer angemessenen Sorgfaltsprüfung in ihre Praktiken zu stärken.

Aktivitäten:
· (Massnahme 4) Förderung spezifischer Sorgfaltsprüfungsverfahren in Schlüsselbereichen der Energiewende. Dabei sollen:
o in Zusammenarbeit mit externen Partnern ein Multi-Stakeholder-Dialog und andere Veranstaltungen mit betroffenen Branchen organisiert werden, mit dem Ziel, dass Unternehmen im Rahmen von Massnahmen gegen den Klimawandel eine menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung einführen.
· (Massnahme 5) Förderung der Schlüsselrolle der Akteure im Finanz- und Investitionsdienstleistungssektor, um durch ihre Hebelwirkung positiv auf Unternehmen einzuwirken und Investitionen und Dienstleistungen zu fördern, die die Menschenrechte achten. Dabei sollen:
o die Akteure im Bereich Investitions- und Finanzdienstleistungen durch Veranstaltungen und spezifische Informationen für ihren Einfluss, den sie auf die Förderung der Achtung der Menschenrechte bei der Geschäftstätigkeit von Unternehmen nehmen können, sensibilisiert werden.
· (Massnahme 12 verstärkt) Förderung der Integration der grundlegenden Arbeitsnormen der IAO in das öffentliche Beschaffungswesen des Bundes durch Sensibilisierung des betroffenen Personals für die Sorgfaltspflicht. Dabei sollen:
o die Mitarbeitenden öffentlicher Beschaffungsstellen in Bezug auf die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht sensibilisiert werden, um bei den anbietenden Unternehmen eine verantwortungsvolle Praxis gefördert wird.
· (Massnahme 27 verstärkt) Unternehmen bei der Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern in globalen Lieferketten unterstützen, insbesondere durch praktische Instrumente und Sensibilisierungskampagnen. Dabei sollen:
o Unternehmen mit Sitz in der Schweiz bei der Umsetzung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen unter Art. 964j ff. OR und VSoTr (bei Verdacht des Einsatzes von Kinderarbeit) durch die Bereitstellung eines Analyse-Tools und die Zusammenarbeit mit Plattformen internationaler Organisationen im Bereich der Kinderarbeit, unterstützt werden.

Los 3

Ziel: Verbesserung des Zugangs zu Beschwerdemechanismen und Schulung von Schweizer Unternehmen zur Einrichtung von Beschwerdemechanismen.

Aktivitäten:
· (Massnahme 8) Erfassung und Analyse von Hindernissen beim Zugang zu Rechtsbehelfen. Dabei soll:
o eine Bestandaufnahme gerichtlicher und aussergerichtlicher Mechanismen durchgeführt und bereitgestellt werden. Diese umfasst eine Analyse der komplementären Rolle der Mechanismen sowie eine Analyse der Hindernisse beim Zugang zu diesen Mechanismen. Dadurch wird die Sichtbarkeit gerichtlicher und aussergerichtlicher Abhilfemechanismen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen gesteigert und die bestehenden Hindernisse analysiert.
· (Massnahme 9) Förderung und Unterstützung der Einrichtung zugänglicher, wirksamer und angemessener Beschwerdemechanismen durch private Unternehmen im Einklang mit den Leitprinzipien der Vereinten Nationen. Dabei sollen:
o Beratungsangebote über nichtstaatliche Beschwerdemechanismen auf der NAP-Webseite zur Verfügung gestellt und von der Bundesverwaltung an Unternehmen verbreitet werden;
o und bestehende Beschwerdemechanismen von Unternehmen, Multi-Stakeholder-Initiativen und Sportverbänden mit Sitz in der Schweiz eingeführt werden.

Los 4

Ziel: Förderung des Dialogs zwischen den Interessengruppen zur Stärkung der Umsetzung der Menschenrechte in der Praxis der Schweizer Unternehmen.

Aktivitäten:
· (Massnahme 3) Organisation des dritten nationalen Forums Wirtschaft und Menschenrechte im Jahr 2026 und Rundtischgesprächen unter Einbeziehung von Unternehmen, der Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen, dem öffentlichen Sektor und internationalen Organisationen.
· (Massnahme 5 verstärkt) Sicherstellung des Transfers von Wissen und bewährten Verfahren zwischen den verschiedenen Akteuren. Dabei sollen:
o der Dialog zwischen Interessengruppen, darunter Wirtschaftsverbände und die Zivilgesellschaft durch die Unterstützung von Rundtischgespräche und Diskussionsplattformen gefördert werden. Das Ziel dabei ist eine konstruktive Zusammenarbeit durch die Erarbeitung praktischer Lösungen für eine bessere Achtung der Menschenrechte bei der Geschäftstätigkeit zu fördern. Dabei liegt der Fokus vor allem auf Multi-Stakeholder-Initiativen in den Sektoren Kakao, Gold, nachhaltige Textilien und Kaffee, sowie bei der Umsetzung der Freiwilligen Grundsätze für Sicherheit und Menschenrechte und des Internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsunternehmen, in welchen die Schweiz bereits jetzt eine aktive Rolle innehat.

Amtliche Publikation: Projekt 20291 auf simap.ch ansehen – massgebend ist ausschliesslich die dortige Veröffentlichung.
Angaben
AuftraggeberSECO Staatssekretariat für Wirtschaft - Internationale Arbeitsfragen DAIN
KantonBern
AuftragsartDienstleistungsauftrag
CPV79400000
Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Staatsvertrags­bereichJa