Es ging nur ein Angebot ein. Vorteilhafteste Angebote gemäss objektiver, einheitlicher und nachvollziehbarer Evaluation der Eignungs- und Zuschlagskriterien (Erfahrung, Preis, Leistung, etc.). Artikel 40 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1)
Das Umweltschutzgesetz (USG) verpflichtet den Bundesrat zur Beurteilung von schädlichen oder lästigen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen Immissionsgrenzwerte (IGW) festzulegen (Art. 13 USG). Das Gesetz enthält einen verbindlichen Katalog von Kriterien, wie diese IGW festzulegen sind. Basierend auf dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung sind IGW u.a. so festzulegen, dass Immissionen unterhalb dieser Werte Menschen, Tiere und Pflanzen nicht gefährden und die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören (Art. 13 und 14 USG). Wenn für einen Schadstoff keine IGW bestehen, gelten die Immissionen als übermässig, wenn sie Menschen, Tiere und Pflanzen gefährden und die Bevölkerung in ihren Wohlbefinden erheblich stören (Art. 2 Abs. 5 LRV). Die Behörde muss beurteilen, ob die ermittelten Immissionen übermässig sind (Art. 30 LRV). Das BAFU - als Umweltfachbehörde des Bundes - hat die Aufgabe, den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen zu verfolgen, die Immissionen zu bewerten, die Bevölkerung zu informieren und dem Bundesrat nötigenfalls Antrag auf eine Anpassung der Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung (LRV) zu stellen. So ist die Untersuchung der Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die Gesundheit der Bevölkerung ein prioritäres Forschungsthema im Forschungskonzept 2025-2028 des BAFU (Schwerpunkt II – Immissionsschutz, Forschungsbereich 8 Luft, prioritäre Forschungsthemen: Bewertung von Immissionsgrenzwerten und kritischen Belastungswerten zum Schutz von Mensch und Umwelt; U
| Contracting authority | Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien |
|---|---|
| Place | Bern |
| Canton | Bern |
| Contract type | Services contract |
| CPV | 90700000 Dienstleistungen im Umweltschutz |
| International treaty | Yes |